Die AZAV ab 1.4.2012
Zum 1.4.2012 wurde die bisherige AZWV (Ausbildungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung durch die neue AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung) abgelöst.
Wesentliche Änderungen für die AZAV:
die bisherigen Zertifikate nach AZWV sind weiterhin gültig, längstens bis zum 31.3.2015 - damit sind seit 1.4.2015 ALLE AZAV Zertifikate ausgelaufen.
Die Zulassungen sollen regional und fachlich eingeschränkt werden, d.h. eine bundesweite Zulassung ist nur noch in Einzelfällen möglich
Die durchschnittlichen jährlichen Kostensätze der Maßnahmenzulassung (BDKS) werden von der Agentur für Arbeit veröffentlicht
Die sogenannte Referenzauswahl ist nur noch bei Maßnahmen möglich, die den BDKS nicht überschreiten
Auch private Arbeitsvermittler müssen nun zugelassen werden - allerdings genügt bei ihnen ein Trägerzertifikat