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hahnsystems QM-Beratung

Wolfgang Hahn
Königstraße 72
D-78532 Tuttlingen


Tel. 0 74 61 / 9 62 92 09
Fax 0 74 61 / 9 62 92 11

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AZAV - seit 3 Jahren gültig!


Die AZAV ab 1.4.2012

Zum 1.4.2012 wurde die damalige AZWV (Ausbildungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung durch die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung) abgelöst.

Wesentliche Änderungen für die AZAV:

die bisherigen Zertifikate nach AZWV waren bis zum 31.3.2015 gültig - damit sind seit 1.4.2015 ALLE AZWV Zertifikate ausgelaufen.

Die Zulassungen sollen regional und fachlich eingeschränkt werden, d.h. eine bundesweite Zulassung ist nur noch in Einzelfällen möglich

Die durchschnittlichen jährlichen Kostensätze der Maßnahmenzulassung (BDKS) werden von der Agentur für Arbeit veröffentlicht

Die sogenannte Referenzauswahl ist nur noch bei Maßnahmen möglich, die den BDKS nicht überschreiten

Auch private Arbeitsvermittler müssen nun zugelassen werden - allerdings genügt bei ihnen ein Trägerzertifikat